April 2024

240402

ENERGIE-CHRONIK


Bundestag verabschiedet das Solarpaket mit erheblicher Verzögerung

Mi den Stimmen der drei Koalitionsfraktionen beschloss der Bundestag am 26. April das "Solarpaket", das im August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen wurde (230802), dann aber aufgrund von koalitionsinternen Streitigkeiten nach der ersten Lesung im Bundestag nicht weiter vorankam. Das "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung" soll eine Verdreifachung des bisherigen Zubaues an Solarstrom-Kapazitäten von 7,3 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026 ermöglichen. Es wird inzwischen auch als "Solarpaket 1" bezeichnet, um es von weiteren geplanten Gesetzesänderungen durch ein "Solarpaket 2" abzugrenzen. Nach der Verabschiedung duch den Bundestag wurde das Gesetz noch am selben Tag auch vom Bundesrat gebilligt. Es kann damit ausgefertigt und verkündet werden.

Auch die Erleichterungen für "Balkon-Kraftwerke" können nun endlich in Kraft treten

Im einzelnen sollen Planung und Zubau beschleunigt, bürokratieärmer und leichter werden und etwa hälftig auf Dächern und in der Fläche erfolgen. Um die nutzbaren Flächen zu vergrößern, wird die Förderung für innovative Kombinationen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV gestärkt. Für Aufdachanlagen werden bürokratische Hürden beseitigt, Mieterstrom aus Photovoltaik vereinfacht und die Netzanschlüsse beschleunigt. Nicht zuletzt treten nun endlich die mit dem Solarpaket verbundenen gesetzlichen Erleichterungen für sogenannte Balkonkraftwerke in Kraft (230803).

Weil die FDP den Hauptteil des Gesetzes blockierte, wurden vordringliche Punkte herausgelöst und als separates Gesetz verabschiedet

Der vom 9. Oktober 2023 datierte Gesetzentwurf war zunächst in der parlamentarischen Beratung steckengeblieben, weil die Grünen die Novellierung des Klimaschutzgesetzes in der ursprünglich vorgesehenen Form in Frage stellten und die FDP im Gegenzug den Hauptteil des Solarpakets blockierte. Nur ein paar besonders dringliche Regelungen – vor allem die erneute Verlängerung der Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (201112) – wurden herausgenommen und vorab am 15. Dezember 2023 vom Bundestag mit einem separaten Gesetz gebilligt. Erst Mitte April einigten sich beide Parteien über die Aufhebung dieser wechselseitigen Blockierung. Am 26. April konnte deshalb in derselben Sitzung des Bundestags kurz nach dem Solarpaket auch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes beschlossen werden (240401).

Zwist innerhalb der Koalition wurde kaschiert

Die monatelange wechselseitige Blockade zwischen Grünen und FDP wurde nicht offen ausgetragen – so viel Koalitionsdisziplin musste noch immer sein – , sondern nach Möglichkeit kaschiert. In der Bundestagssitzung vom 15. Dezember begründete die Grünen-Abgeordnete Katrin Uhlig die Herauslösung des Vorab-Gesetzes aus dem Gesamtpaket mit Zeitmangel, um neu aufgetauchte Verbesserungsmöglichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt prüfen zu können. In koalitionspolitisch korrekter und auch gendergerecht aufbereiteter Sprache hörte sich das so an:

"Aus Gesprächen mit Handwerkerinnen und Handwerkern, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und Verbänden habe ich wertvolle Hinweise mitgenommen, wo weitere Bürokratieabbaumöglichkeiten bestehen und an welchen Stellen aktuell noch zu große Hindernisse für einen Ausbau der Erneuerbaren Energien bestehen. Denn nur so können wir die Erfahrungen aus der Praxis auch mitnehmen in unsere parlamentarische Arbeit und die Energiewende erfolgreich mit denen gestalten, die sie am Ende umsetzen. All diese kleinen Details müssen deshalb sorgfältig und rechtlich sicher geregelt werden. Dafür braucht es Zeit."

Der CDU-Abgeordnete Mark Helfrich stellte demgegenüber fest: "Mit dem heutigen Vorschlag haben Sie das Solarpaket nicht nur auf Brieftaschenformat geschrumpft. Sie haben es schlichtweg entkernt. Solarregelungen sucht man vergeblich. Lediglich wenige Gesetzesänderungen für die Windkraft sind übrig geblieben."

Zwecks Abhilfe präsentierte die Union erneut ihr zwanzig Punkte umfassendes "Sonnenpaket für Deutschland", das sie bereits im März 2023 als propagandistischen Gegenentwurf zur Solar-Offensive der Ampel vorgelegt hatte. Ihrem Antrag, der Bundestag möge sich dieses "Konzept für einen Turbo beim Ausbau der Sonnenenergie" zueigen machen und auch die Bundesregierung dazu auffordern, wollte außer ihr allerdings niemand zustimmen.

Links (intern)